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Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte
Wir haben eine 0-Toleranz-Grenze gegenüber Diskriminierung, sexueller Belästigung und jeglicher Art von unangemessenem Verhalten. Unser Unternehmen steht für ein respektvolles Miteinander. Bei Verstößen greifen wir konsequent ein und treffen angemessene Maßnahmen, einschließlich disziplinarischer Konsequenzen, wenn erforderlich.

Dazu zählen Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel: 
  • Diskriminierung
  • Mobbing
  • Ungleichbehandlung
  • Belästigungen
  • respektloser Umgang
  • Arbeitszeitverstöße

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    MG
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